Antworten auf Ihre Fragen
zum Thema Kieferorthopädie
Nein, auch Erwachsene jeden Alters werden beim Kieferorthopäden behandelt – aus medizinischen und ästhetischen Gründen. Die Beratungen und Behandlungen nehmen bei Erwachsenen stark zu.
Wenn alle Milchzähne da sind, wird der Besuch bei einem Fachzahnarzt für Kieferorthopädie empfohlen.
Nein, Sie können den Kieferorthopäden direkt, ohne Überweisung aufsuchen.
Nur noch sehr selten. Ziel ist es die Zähne zu erhalten.
Bei Kindern und Jugendlichen dauert sie meist zwei bis vier Jahre. Je nach Ausprägung der Zahn- oder Kieferfehlstellung sind Abweichungen nach unten und oben möglich.
Bei Erwachsenen beträgt die durchschnittliche Behandlungszeit ca. 1 – 2 Jahre.
Herausnehmbare Zahnspangen sind gut geeignet zur Korrektur eines falschen Bisses und für das Wechselgebiss (es sind noch Milchzähne vorhanden).
Mit festen Zahnspangen werden vor allem Zahnfehlstellungen korrigiert. Engstehende Zähne werden harmonisch ausgerichtet, rotierte Zähne werden gerade gedreht, Lücken geschlossen oder geöffnet.
Ja, man kann zwischen folgenden Typen unterscheiden:
- Das einfache Classic-Modell: Dies ist die einfachste Variante mit großen Brackets aus Metall, die sichtbar an der Außenseite der Zähne befestigt werden.
- Das höherwertige Superior-Modell: Dies ist eine wesentliche Weiterentwicklung mit selbstligierenden miniaturisierten Brackets (Speed), für optimierte Zahn- und Mundpflege sowie reduzierte Behandlungsdauer. Im Bereich der Oberkieferfrontzähne können diese aus ästhetischen Gründen gegen transparente Keramikbrackets (In-Ovation C) ausgetauscht werden.
- Das WIN-Modell: Dies besteht aus individuell hergestellten Brackets und Bögen, die auf der Innenseite der Zähne befestigt und somit völlig unsichtbar sind. Damit steht eine absolut ästhetische Behandlung mit maximalem Tragekomfort in kurzer Zeit zur Verfügung.
Nein, soweit die Mundhygiene der geänderten Situation angepasst und intensiviert wird. Weiterhin kann die Kariesgefährung durch Bracketumfeldversiegelung oder linguale Apparaturen deutlich reduziert werden.
Ja, insbesondere, wenn festsitzende Zahnspangen getragen werden. In Nachbarschaft der festsitzenden Apparaturen können sich vermehrt Bakterien an Zahnflächen anlagern. Durch eine Versiegelung des Bracketumfelds kann das Risiko zu Entmineralisationen zusätzlich stark reduziert werden. Auch durch den Einsatz einer lingualen Apparatur (WIN) kann die Gefährdung durch Karies um bis zu 90% reduziert werden, wie wissenschaftliche Studien belegen.
Beim Einsetzen der Apparatur nicht. Bis die Zähne in Bewegung kommen, was einige Tage dauert, verspürt der Spangenträger Druck an den Zähnen, der sich zunehmend reduziert. Durch die Auswahl modernster Materialen kann dies zudem deutlich verringert werden.
Wird das Sprechen mit der Zahnspange trainiert, ist nach kurzer Zeit kaum mehr eine Beeinträchtigung hörbar.
Selbstverständlich muss nach der Fehlstellungskorrektur das Behandlungsergebnis stabilisiert werden. Diese Phase wird als Retention bezeichnet. Hierfür ist meist die Hälfte der aktiven Behandlungszeit erforderlich, in der die herausnehmbaren Geräte gewissenhaft zu tragen sind.
Die Frontzähne sind für einen Rückfall (Rezidiv) besonders anfällig, wie die langjährige klinische Erfahrung zeigt. Gerade hierfür hat sich der festsitzende Retainer bewährt. Dies ist ein dünner Draht, der direkt an den Rückseiten der Frontzähne befestigt wird und somit nicht sichtbar ist. Da er das Sprechen nicht behindert und die Gefahr von Karies nicht erhöht, sollte er solange im Mund bleiben, wie Sie schöne Zähne haben möchten; dies kann zeitlebens sein.
Die Investition in gerade Zähne beginnt für einfache Situationen schon ab ca. 1.000 €. Sie erhöht sich in Abhängigkeit von Behandlungsumfang und -schwierigkeit sowie dem Typ der genutzten Behandlungsapparaturen.
Für privat Versicherte und Beihilfe Berechtigte gelten die Maßgaben der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) sowie die jeweiligen Versicherungsbedingungen bzw. Beihilferichtlinien.
Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich ab dem Behandlungsgrad 3 der KIG (Kieferorthopädische Indikationsgruppen), soweit die Behandlung vor dem 18. Lebensjahr begonnen wurde. Sie übernehmen (gemäß § 12 SGB V) 80 Prozent einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Therapie. Die restlichen 20 Prozent hat der Versicherte vorab selbst zu tragen und erhält sie am Ende der erfolgreich abgeschlossenen Behandlung von der Krankenkasse zurück. Die Differenz zu einer modernen kieferorthopädischen Therapie, die dem aktuellen Stand der Wissenschaft entspricht, trägt der Versicherte selbst. Zudem bieten Zusatzversicherungen, rechtzeitig abgeschlossen, solide Erstattungen.
Die Stiftung Warentest hat sich damit ausführlich befasst und die Ergebnisse in dem Buch Kieferorthopädie (160 Seiten, ISBN: 978-3-86851-103-1; derzeit 14,90 €) zusammengefasst.
Ja, folgende Links verdienen Beachtung:
- Kieferorthopädie im Allgemeinen: Kieferorthopädie im ARD und ZDF Morgenmagazin (Video)
- Infos über Zusatzversicherungen jeden Alters , insbesondere für Kieferorthopädie:
http://www.waizmanntabelle.de/ - Infos über Zusatzversicherungen für Kinder und Jugendliche, insbesondere für Kieferorthopädie:
http://www.waizmanntabelle.de/kinder
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