Die Investition in gerade Zähne beginnt für einfache Situationen schon ab ca. 1.000 €. Sie erhöht sich in Abhängigkeit von Behandlungsumfang und -schwierigkeit sowie dem Typ der genutzten Behandlungsapparaturen.
Für privat Versicherte und Beihilfe Berechtigte gelten die Maßgaben der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) sowie die jeweiligen Versicherungsbedingungen bzw. Beihilferichtlinien.
Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich ab dem Behandlungsgrad 3 der KIG (Kieferorthopädische Indikationsgruppen), soweit die Behandlung vor dem 18. Lebensjahr begonnen wurde. Sie übernehmen (gemäß § 12 SGB V) 80 Prozent einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Therapie. Die restlichen 20 Prozent hat der Versicherte vorab selbst zu tragen und erhält sie am Ende der erfolgreich abgeschlossenen Behandlung von der Krankenkasse zurück. Die Differenz zu einer modernen kieferorthopädischen Therapie, die dem aktuellen Stand der Wissenschaft entspricht, trägt der Versicherte selbst. Zudem bieten Zusatzversicherungen, rechtzeitig abgeschlossen, solide Erstattungen.